Eine Leseprobe

„Vom Schweigen“

Buchcover

Sie lesen Auszüge aus dem gleichnamigen Buch.

Einleitung


Der Verfassungsschutz arbeitet im Inland und soll eben unsere Verfassung, das Grundgesetz, vor Angriffen schützen. Das reine Denken darüber ist zwar mit demokratischen Prinzipien noch vereinbar, aber dann wird man eventuell vom Verfassungsschutz beobachtet.

Ein kleiner Ausflug in den staatlich-strukturellen Aufbau Deutschlands ist hier leider unerlässlich: Der Verfassungsschutz umfasst das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und die jeweiligen Landesämter für Verfassungsschutz (LfV), die hierarchisch aber nicht dem BfV unterstellt sind. Insgesamt existieren also 17 Verfassungsschutzbehörden. Alle Nachrichtendienste (BfV, LfV, BND, MAD) gehören zu den Sicherheitsbehörden Deutschlands. Zu diesen zählen überdies das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das Bundeskriminalamt (BKA), die Landeskriminalämter (LKA), das Zollkriminalamt (ZKA) und das Bundesamt für Güterverkehr.

Hierbei ist die Unterscheidung zwischen präventiv und repressiv handelnden Administrationen von zentraler Bedeutung. Präventiv, also vorbeugend, sind natürlich die Nachrichtendienste, repressiv im Sinne von strafverfolgend und unterdrückend sind die Kriminalämter. Schon das allein unterscheidet die beiden Gruppen grundlegend in ihrer Aufgabenstellung und Zielsetzung, Methodik und Wirksamkeit.
Ein wichtiger Aspekt ist, dass der Verfassungsschutz ausdrücklich kein Organ der Exekutive nach dem Prinzip der Gewaltenteilung ist. Zwar untersteht er der Aufsicht des Bundesinnenministeriums und unterliegt der legislativen Kontrolle durch das Parlament, dem Bundestag, dennoch hat der Verfassungsschutz keine Exekutivgewalt.
In der Praxis bedeutet das, der Verfassungsschutz ist nicht verpflichtet, Straftaten und Verbrechen, die bereits begangen wurden oder von dessen Planung oder Durchführungsabsichten er erfährt, aufzuklären, zu verhindern oder anderen ermittelnden Behörden mitzuteilen. Dieses sogenannte Legalitätsprinzip ist den regulären Strafverfolgungsbehörden wie etwa der Polizei, den Landeskriminalämtern, dem Bundeskriminalamt und den Staatsanwaltschaften vorbehalten. Für den Verfassungsschutz gilt das Opportunitätsprinzip, das ihm einen wesentlich größeren Ermessensspielraum einräumt, von dem er natürlich gern Gebrauch macht. Denn Vorrang hat hier eben der Schutz der Verfassung. Das möchte bitte nicht vergessen werden, denn diese Stellung ist einzigartig.

In den letzten 60 Jahren dieser Bundesrepublik Deutschland gab es nun mehrere Ereignisse, bei denen der Verfassungsschutz eine entscheidende Rolle spielte. Die hier zusammengetragenen und beschriebenen Vorgänge betreffen unterschiedliche Bundesländer und deren jeweilige Behörden. Obwohl jede unabhängig agiert, ist der Grundtenor – die Vorgehensweise – vergleichbar, sogar symptomatisch.
[…]

Auszug Kapitel 1 – Ulrich Schmücker


[Seite 3]
Ulrich Schmücker wurde am 4. August 1951 in Hagen geboren. Er wuchs in Castrop-Rauxel und in Bad Neuenahr-Ahrweiler bei Bonn auf und entwickelte sich zu einem vielseitig interessierten und musikalisch begabten Menschen. Schmücker galt als introvertierter, empfindsamer Junge. Als Jugendlicher besuchte er evangelische Seminare und interessierte sich zunehmend für politische und soziale Probleme. Aus diesem wachsenden, zunächst christlich geprägten, starken sozialen Engagement entwickelte sich später sein Wunsch, Pfarrer zu werden. Als Abiturient ging Ulrich für ein Jahr in die USA und lernte auch dort wieder gesellschaftliche Missstände wie Armut und Rassismus kennen. Zurück in Deutschland las er vermehrt marxistische und philosophische Literatur. Er suchte nach Antworten und wollte nun lieber politisch aktiv werden, um die gesellschaftlichen Widersprüche zu beseitigen, die ihn so beschäftigten.
[… Seite 4]
Gegen 8 Uhr morgens wurde eine Polizeistreife auf die im Auto schlafenden vier Leute aufmerksam. Das auffällige Verhalten der Insassen veranlasste die Beamten, den Kofferraum öffnen zu lassen. Die dort befindlichen Utensilien, ein fertiger Sprengsatz und Werkzeuge, führten zu einer sofortigen Verhaftung – widerstandslos. Dieses Ereignis in Bad Neuenahr wird später zu einem großen Problem für Schmücker.
[…]
Nach zwei Wochen im Gefängnis in Koblenz schrieb Ulrich Schmücker eine Haftbeschwerde, in der er einerseits die Planung eines Sprengstoffanschlages bestritt, andererseits aber seine gewaltfreie politische Aufklärungstätigkeit in Berlin erklärte, die das Ziel verfolgte, die gesellschaftlichen Verhältnisse in Deutschland zu ändern. Allein diese Äußerung dürfte beim Verfassungsschutz für Hellhörigkeit gesorgt haben, vor allem vor dem Hintergrund der gefundenen Bombe im Kofferraum und der mitverhafteten Komplizen.
Da versuchte also jemand – scheinbar oder offensichtlich auch mit Gewalt – die Bundesrepublik zu überwinden. Exakter kann man sich kaum zur Zielscheibe für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz machen.
Dass Schmücker ein umgänglicher Häftling war, der bisher mit seinen Aktionen noch nie einen Menschen verletzt hatte, spielte ab diesem Zeitpunkt vermutlich keine Rolle mehr. Kurz darauf bekam Schmücker Besuch in seiner Zelle und machte somit die verhängnisvollste Bekanntschaft seines Lebens. Der Besucher nannte sich Peter Rühl und gab sich als Sonderbeamter des Berliner Senats, Abteilung Inneres, zu erkennen.
[…]
Rühl hieß natürlich nicht wirklich so. Ende der 60er-Jahre war er selbst schon bei linken Gruppierungen wie der APO in Erscheinung getreten, machte sich in der Szene jedoch schnell verdächtig, in Staatsdiensten zu stehen.
[…]
Rühl bearbeitete Schmücker mit allen psychologischen Tricks. Während seiner fast täglichen Besuche plauderte er mit ihm über seine Kontakte in die linke Szene, er ließ Insider-Informationen zum Tod Georg von Rauchs durchblicken, machte vage Andeutungen, Schmücker bei dessen Haftentlassung helfen zu können. Er möchte sich nur unterhalten, da er nicht unmittelbar Straftaten aufklären wolle, erklärte Rühl. Dann wiederum besuchte er ihn tagelang nicht. Ulrich Schmücker durchschaute die Taktik anfangs und ging auf all das nicht ein, er sagte so gut wie nichts. Das gleiche Spiel spielte der Verfassungsschutzmann zeitgleich auch mit den anderen Verhafteten Harald Sommerfeld, Inge Viett und Wolfgang Knupe. Anfang Juni ’72 gelang es Rühl mit viel Raffinesse, den Druck auf Schmücker, der nun rund fünf Wochen in Haft saß und davon angefressen war, zu erhöhen und ihn zu verunsichern. Rühl hatte einige gute Informationen über Schmückers Kontakte zu Untergetauchten, dessen Beteiligung an Straftaten und über einen Kauf von Sprengstoff aus arabischen Kreisen. Rühl war derart gut im Bilde, dass Schmücker annehmen musste, jemand habe ausgepackt. Alles deutete auf Sommerfeld hin, und tatsächlich spielte Rühl die beiden gegeneinander aus.
[… Seite 5]
Dem erfahrenen sowie für solche Gespräche geschulten und trainierten Spezialisten [Rühl] gelang es, den intelligenten, aber hoffnungslos unterlegenen Schmücker derart zu manipulieren, dass dieser seinen ersten gravierenden Fehler machte: Er brach das Credo der „Bewegung 2. Juni“ (und auch der RAF): Mit den Bullen redet man nicht. Sobald die was fragen, wird geschwiegen. Aber Schmücker begann zu reden und Rühl war am Ziel: Er hatte einen aus der Gruppe „herausgebrochen“.
Schmücker, der einfach nur aus dem Gefängnis heraus wollte, meinte, sich zum Schein auf Rühl einlassen und trotzdem die Kontrolle behalten zu können. Dessen Versprechungen Glauben zu schenken, war sein zweiter großer Fehler. Angesichts der Umstände ist das verständlich, zudem war genau das natürlich auch Rühls Kalkül. Tatsächlich bestimmte der Verfassungsschützer die Regeln des Spiels. Er hatte mit Schmücker nicht weniger als die Aussicht auf einen V-Mann innerhalb der „Bewegung 2. Juni“, eine Top-Quelle.
[… Seite 6]
Der Prozess gegen Ulrich Schmücker im Februar 1973 war reine Formsache und endete wie von Rühl vorhergesagt. Er bekam 2½ Jahre Freiheitsstrafe, wurde jedoch umgehend aus gesundheitlichen Gründen freigelassen. Ihm wurde von Freunden und polizeilicher Seite geraten, Berlin zu verlassen, um möglichen Racheakten aus dem Weg zu gehen.
Davon wollte er nichts hören, denn er suchte neuen Anschluss zu den linken Genossen. Schon gar nichts hören wollte Schmücker von dem „Geheimdienstbullen“, der ihn telefonisch um ein Treffen bat. Hatte Schmücker tatsächlich nur seine schnelle Entlassung mittels Rühl bewerkstelligen wollen?
[… Seite 8]
In der „Tarantel“ arbeitete ein Mann, den alle nur „Hartmut“ nannten. Sein realer Name lautet Volker Weingraber Edler von Grodek. Der ehemalige Kleinkriminelle und Zuhälter lernte die Wolfsburger Gruppe im April kennen und freundete sich schnell mit ihnen an. Die „Rote Ilse“ [Jandt] erzählte ihm freimütig und vertrauensvoll von den revolutionären Plänen und der Schmücker-Problematik. Dass Weingraber seit 1972 unter dem Decknamen „Wien“ für das Landesamt für Verfassungsschutz Berlin als V-Mann arbeitete, wusste freilich niemand. So berichtete dieser frühzeitig seinem Agentenführer von den Ereignissen und Plänen rund um Schmücker. Der Verfassungsschutz war also im Bilde und setzte rechtzeitig zwei Beamte in die Tarantel. Dass nicht Schmücker den Verfassungsschutz im Schlepptau hatte, sondern Weingraber ihn mitbrachte, konnten die Wolfsburger nicht mal im Traum erahnen.
Allerdings bekamen auch die Berufs-Observierer nicht mit, dass die Kommune drei eigene Beobachter auf Schmücker angesetzt hatte. Das berichtete Weingraber alias Wien erst am nächsten Tag seinem V-Mann-Führer „Steinecker“.
[…]

Auszug Kapitel 2 – Verena Becker


[… Seite 22]
Am 7. April 1977 wurde Generalbundesanwalt Siegfried Buback in seinem Dienstwagen zusammen mit seinem Fahrer und einem Personenschützer in Karlsruhe erschossen. Als der Mercedes an einer roten Ampel stoppte, tauchte auf der rechten Seite ein Motorrad mit zwei dunkel bekleideten und Sturzhelme tragenden Personen auf. Der Sozius feuerte 15 Mal aus einem Maschinengewehr auf die Insassen des Autos. Buback und der Fahrer starben noch am Tatort, der Sicherheitsbeamte wenige Tage später im Krankenhaus. Die Attentäter konnten mit der schnellen Suzuki vom Tatort entkommen.

Zwei Zeugen gaben in ihren späteren Aussagen an, auf dem Rücksitz des Kraftrads eine zierliche, sportliche Person wahrgenommen zu haben. Möglicherweise handele es sich um eine Frau, so einer der Zeugen. Die Tagesschau vom selben Tag zitierte diesen Zeugen und seine Beobachtungen. Ohne ersichtlichen Grund wird in der Tagesschau am folgenden Tag, dem 8. April ’77, plötzlich von drei männlichen Verdächtigen gesprochen. Genannt wurden Günter Sonnenberg, Christian Klar und Knut Folkerts. Ein Reporter der Nachrichtensendung stellte dem Bonner BKA-Abteilungsleiter für Terrorismus, Gerhard Boeden, die Frage, was mit der angeblichen Frau auf dem Sozius sei. Boeden antwortete: „Nun, wenn Sie sich die Fahndungsfotos, die wir heute veröffentlicht haben, ansehen, dann kann man nicht ausschließen, dass einer dieser drei Beteiligten so aussieht, wie auch eine Frau aussehen kann.“
Ja, das kann man nicht ausschließen. Natürlich kann einer der gezeigten Herren eine zierliche Statur haben. Aber Boeden wusste offenbar einen Tag später so viel, dass er auszuschließen vermochte, dass auch eine Frau wie eine Frau aussehen kann. Die Antwort ergibt einfach keinen Sinn, denn die Tatbeteiligung einer Frau war damit längst nicht widerlegt. Ist das die Ermittlungslogik eines hohen BKA-Mannes? Ist das die objektive, unvoreingenommene und ergebnisoffene Verbrechens­aufklärung der bundesdeutschen Polizei? Zwar wird in dem Tagesschau-Beitrag vom 8. April gesagt, das BKA in Wiesbaden suche nach den drei tatverdächtigen Männern, aber das stimmte ganz offenbar nicht. Die Zentrale hatte nämlich noch immer Sonnenberg, Klar und Becker – aber nicht Folkerts – auf der Fahndung. Das belegen verschiedene Quellen und Vorgänge eindeutig, so zum Beispiel Dokumente der eingerichteten Sonderkommission beim BKA.
[…]
Am 3. Mai spricht auf einer Polizeiwache im baden-württembergischen Singen eine Frau vor, die kurz zuvor einen der im Fernsehen gezeigten Verdächtigen wiedererkannt haben will. In einem Singener Café habe sie Knut Folkerts in Begleitung einer Frau gesehen, schildert die Zeugin. Zwei Polizisten suchen daraufhin das Café auf, um besagte Personen zu kontrollieren. Als die Beamten die beiden Personen zu deren Fahrzeug auf einem nahegelegenen Parkplatz begleiten, eröffnen die Verdächtigen dort das Feuer auf die Polizisten. Tatsächlich handelt es sich um Günter Sonnenberg und Verena Becker. Ihnen gelingt in einem gestohlenen Fahrzeug die Flucht, während die Ordnungshüter schwer verletzt zurückbleiben müssen.
Bei der anschließenden Verfolgungsjagd durch zusätzlich alarmierte Polizeifahrzeuge verfahren sich Becker und Sonnenberg in Singen. An einer gesperrten Auenzufahrt verlassen sie das Auto, um zu Fuß weiter zu flüchten. Als sie jedoch von der Verstärkung der örtlichen Polizei eingeholt werden, kommt es zum erneuten Schusswechsel, bei dem Verena Becker eine Maschinenpistole zum Einsatz bringen will. Der Aufforderung, sich zu ergeben, kommen beide nicht nach. Becker wird daraufhin durch einen gezielten Schuss am Bein verletzt, Sonnenberg wird am Kopf getroffen und entgeht nur dank einer Notoperation dem Tod. Die beiden Polizisten vom Parkplatz überleben die zahlreichen Schussverletzungen ebenfalls.
[… Seite 24]
Im Jahr ’77, exakt am 11. Mai, genau einen Tag nachdem Ermittlungsrichter Horst Kuhn am BGH den Haftbeschluss gegen Becker und Sonnenberg ausgestellt hatte, wird der BKA-Abteilung Terrorismus (TE) auf Antrag des Generalbundesanwalts Kurt Rebmann die Erlaubnis erteilt, Untersuchungshäftling Becker zum Zweck von Ermittlungshandlungen jederzeit auszuführen. Die Abteilung TE des BKA ist diejenige, deren Chef Gerhard Boeden in der Tagesschau vom 8. April ’77 eine Mittäterschaft Beckers noch so überzeugt wie lapidar ausgeschlossen hatte. Nun gab es Ermittlungshandlungen? Welche Strippen sollten dort gezogen werden?
[… Seite 25]
Welchem Zweck könnte das Schweigen gedient haben? Dem Schutz eines Informanten? Einer Informantin, die selbst in irgendeiner Art und Weise mit dem dreifachen Mord in Karlsruhe in Verbindung steht? Hatte der Schutz einer so ergiebigen Quelle abermals Vorrang vor der Aufklärung einer Straftat? Hofften die Geheimdienstler, Becker würde auch andere Aspekte rund um die RAF preisgeben, etwa zukünftige Aktionen und bisher unbekannte aktive Genossen? Oder hatte der Verfassungsschutz ein Eigeninteresse, die Wahrheit zu verschleiern? Gab es eventuell Umstände, welche die Verfassungsschützer keinesfalls öffentlich machen wollten, weil da eine Sache außer Kontrolle geraten war und die Behörde ein ähnliches Desaster wie im Fall Schmücker befürchtete? Die Parallelen zu dem damaligen Verwirrspiel sind unverkennbar. Betrachtet man nun logisch und mit gesundem Menschenverstand alle Fakten, drängt sich unweigerlich ein ganz konkreter Gedanke auf. Darf man einen solch brisanten Verdacht laut aussprechen?
[…]

Auszug Kapitel 3 – Stammheim


[Seite 31]
Was passierte in der legendären Todesnacht von Stammheim am 18. Oktober 1977? Die Antwort auf diese Frage erlangte traurige Berühmtheit und gehört heute zum allgemeinen deutschen Geschichtswissen. Die RAF-Insassen Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe begingen gemeinschaftlichen Suizid und wurden am Morgen nach der geglückten Befreiung des Lufthansa-Flugzeugs „Landshut“ tot in ihren Zellen aufgefunden, Irmgard Möller überlebte nur knapp. Mit der Ermordung von Hanns Martin Schleyer endeten die schrecklichen Ereignisse dieser als „Deutscher Herbst“ bezeichneten Eskalationen.

Was in den Tagen und Nächten davor passierte, ist fast ebenso erschreckend, jedoch weit weniger bekannt. LKA und BKA hörten gemeinsam mit dem Verfassungsschutz die RAF-Häftlinge ab. Auch der BND war dabei. Und das alles nicht nur vermutlich oder wahrscheinlich, sondern ganz sicher.

Ursächlicher Faktor dafür war die Entführung des Berliner CDU-Politikers Peter Lorenz am 27. Februar 1975 durch die „Bewegung 2. Juni“. Am selben Tag klingelte im Bundesamt für Verfassungsschutz ein Telefon. Der Anruf kam aus Stuttgart, vom Präsidenten des baden-württembergischen Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV-BaWü), Dieter Wagner. Er bat die Kollegen um technische Unterstützung bei der Einrichtung einer einfachen Abhöranlage im siebten Stock der JVA Stammheim. Der BfV-Abteilungsleiter für Spionageabwehr sagte diese zu. Am 1. März rückten die Kölner Techniker an und installierten bis zum 3. März in fünf Zellen die gewünschten Wanzen. Am 1. Mai kamen die Techniker noch einmal ins Haus, um nachzurüsten. Derartige Amtshilfe war beim Verfassungsschutz offenbar keine große Sache.

Am 9. Mai kontaktierte dann das LKA Baden-Württemberg den Bundesnachrichtendienst (BND). Die Landespolizei, genauer die Abteilung Staatsschutz, bat somit den Auslandsgeheimdienst um technische Beratung. Ein Fachmann sollte die Einbauten des BfV in der JVA inspizieren und mögliche Optimierungen vorschlagen, so der Wunsch des LKA. Am 12. des Monats nahm der BND-Experte die Anlage in Augenschein, fand aber nichts verbesserungswürdiges.
Eine skurrile Kooperation bahnte sich an, als das LKA am 15. Mai vom BND ebenfalls die Installation von Abhörmikrofonen in Stammheim erbat.
[…]
Die Techniker aus Pullach wurden zur Tarnung mit LKA-Ausweisen ausgestattet und verwanzten zwei weitere leere Zellen. Damit dürften insgesamt sieben Zellen abhörtechnisch präpariert gewesen sein.
Wussten die unterschiedlichen Behörden von den fast identischen Bestrebungen der jeweils anderen oder arbeitete jede für sich mit dem bevorzugten Partner zusammen? Und in welchen Zellen wurde wie lange genau mitgelauscht?
[…]
Aber die Zeiträume, in denen abgehört wurde, sind inzwischen gut belegt. Es waren mindestens drei.
[… Seite 35]
Am 17. März 1977 treten der baden-württembergische Innenminister Karl Schiess und der Justizminister Traugott Bender vor die Presse und erklären, in Stammheim seien in zwei Zeiträumen Gespräche zwischen RAF-Häftlingen und deren Verteidigern abgehört worden. Anlass dessen war die Vermutung, aus der JVA heraus könnten Gewaltakte gelenkt werden. Es habe ein „rechtfertigender Notstand“ vorgelegen, wie ihn das Strafgesetzbuch kenne, so die Minister. Und in ähnlicher Situation würde man wieder so verfahren.
[…]
Aber selbst bei der Existenz von real greifbaren Gefahren hätten Verfassungsschutz und BND keinesfalls das Recht gehabt, Beschuldigte oder Angeklagte eines Strafverfahrens abzuschöpfen. Dem BND fehlt im Inland dazu auch die Legitimation. Und der Polizei ist es generell untersagt, nachrichtendienstliche Mittel einzusetzen. Im Fall Stammheim wäre einzig der Vorsitzende des 2. Strafsenats als zuständiger Haftrichter derjenige gewesen, der – bei hinreichender Grundlage – einem so massiven Eingriff in verfassungsmäßig garantierte Grundrechte zustimmen dürfte. Besonders die deutsche Historie liefert dafür gute Argumente.

Auszug Kapitel 4 – Birgit Hogefeld, Wolfgang Grams und ein V-Mann


[Seite 37]
In der Hochphase der Auseinandersetzungen der 70er und 80er Jahre zwischen Bundesrepublik und links-militanten Gruppen gelang dem Verfassungsschutz bei der „Bewegung 2. Juni“ etwas hervorragend, was ihm bei der zahlenmäßig deutlich größeren RAF damals nicht geglückt war – die Anwerbung eines Mitgliedes der Kommandoebene beziehungsweise einen Spitzel dort zu platzieren.
[…]
„Anton Bruno Weinlese“? Nein, so hieß der V-Mann natürlich nicht. „Anton“ war sein mutmaßlicher Deckname, den ihm der Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz gegeben hatte. Die RAF nannte ihn intern „Bruno“. Und „Weinlese“ war der Name einer konzertierten Operation deutscher Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden, an deren Ende zwei Menschen tot waren.
[…]
Auf Bitten eines Bekannten reiste Steinmetz im Februar ’92 nach Paris, um dort jemanden kennenzulernen. Am 26. des Monats traf er verabredungsgemäß mit einer Frau zusammen, deren Identität ihm nicht sofort gewahr wurde, da diese natürlich ihren echten Namen nicht nannte. Ihr französischer Pass war ausgestellt auf Christine Louise Mathieu. Erst bei einer späteren Sichtung von Fotomaterial des Verfassungsschutzes konnte Steinmetz die RAF-Frau als Birgit Hogefeld identifizieren.
[Seite 38]
In der Mainzer Behörde dürfte nun helle Aufregung geherrscht haben, vielleicht knallten auch ein paar Sektkorken. Denn die am 27. Juli 1956 in Wiesbaden geborene und somit 35-jährige Hogefeld galt als Kopf der dritten RAF-Generation. Das bis dato schier Unmögliche war gelungen: Erstmals hatte ein Nachrichtendienst direkten Zugang zu einem aktiven Kader. Auch wenn die RAF eine interne Rangordnung immer bestritt, galt Hogefeld zweifelsohne zu deren einflussreichsten Personen. V-Mann Anton musste natürlich unbedingt dranbleiben, denn noch war völlig unklar, in welchem Maß Hogefeld in zurückliegende Aktionen der RAF verstrickt war und welche Rolle sie bei möglichen zukünftigen Aktivitäten vielleicht spielen würde.
[… Seite 40]
Noch Mitte Mai begann das BKA mit aufwendigen Vorbereitungen zur Operation „Weinlese“, sechs Wochen vor dem avisierten Termin am 24. Juni. Der Name der Unternehmung war nach den Treffpunkten des V-Manns mit Hogefeld benannt, die alle an der Mosel, einem bekannten Weinbaugebiet, lagen (Metz, Cochem, sowie das ursprünglich gewählte Bernkastel-Kues). Nun sollten die reifen Früchte geerntet werden, sprich, der ganze große Coup – die Festnahme der RAF-Spitze. So träumte man in Karlsruhe und Wiesbaden.
[…]
Zusätzlich wurde im Vorfeld das Laptop von Steinmetz durch BKA-Techniker mit einem Abhörmikrofon und einem Peilsender ausgestattet. Und das ging nur in Kooperation mit dem Verfassungsschutz, der seinerseits mit dem V-Mann den Schlüssel zum Erfolg in den Händen hielt. Besagtes Laptop sollte, so der Plan der Verfassungsschützer, Birgit Hogefeld angeboten werden, um das zeitraubende Tippen von Bekennerschreiben auf einer Schreibmaschine zu erleichtern.
[…]
Trotz des Peilsenders in Steinmetz’ Laptop kann das BKA erst nach 24 Stunden das richtige Appartement „Am Klingenberg 54“ ausfindig machen. Aber wie soll man hier unbemerkt observieren? Ein Nachbarhaus erscheint günstig, ist allerdings bewohnt. Das BKA hat den genialen Einfall, der dort lebenden Familie ein fingiertes Fernsehteam der populären Rudi Carrell-Show „Lass dich überraschen“ vorbeizuschicken. Die Leute vom Fernsehen sind natürlich entsprechend verkleidete Polizisten und erklären den Mietern, sie hätten eine Reise gewonnen und sollen diese sofort antreten. Der Plan geht auf, die Familie reist tatsächlich unwissend auf Kosten des BKA in den Urlaub und das Observationsteam quartiert sich im Haus ein.
[Seite 41]
Die Einsatzleitung entschließt sich nun zu einer Planänderung, um den Erfolg der Großunternehmung nicht erneut zu gefährden. Der Zugriff soll am nächsten Morgen, dem 27. Juni, erfolgen, wenn die Zielpersonen die Ferienwohnung verlassen und sich auf dem Weg zur Bushaltestelle befinden. Die Beamten der GSG 9 stehen bereit.
[…]

Auszug Kapitel 5 – Thüringer Heimatschutz und Nationalsozialistischer Untergrund


[Seite 48]
Eine Reihe von Morden durchzog ab Herbst 2000 die deutschen Länder, und fast immer traf es Einwanderer türkischer Herkunft, einmal einen Exil-Griechen. Am Ende sind neun Migranten und eine Polizistin ermordet worden, ihr Kollege überlebte schwer verletzt. Die Polizei ermittelte mit dem gigantischen Aufwand von 160 Beamten in mehreren Sonderkommissionen. Man ging Tausenden Spuren nach, prüfte unzählige Daten von rund 11.000 Personen, jedoch weitgehend erfolglos. Als in den Jahren 2005/2006 ein Zusammenhang der Morde erkennbar wird, befassen sich erstmals überregionale Medien mit der Mordserie. Dabei wurde über den oder die Täter viel spekuliert, von sachverständigen Ermittlern und weniger wissenden Journalisten. Erstere können das, die zweiten dürfen das.
Von einem Psychokiller war die Rede, auch von Glücksspiel-, Geldwäsche- und Drogenkriegen konkurrierender Clans aus der Unterwelt, sogar die türkische Mafia wurde verdächtigt. Der Begriff von einem territorial verlagerten „tiefen Staat“ kursierte durch Zeitungsartikel und Fernsehberichte. Laut einem angesehenen Hamburger Wochenblatt waren einige Ermittler sogar der Ansicht, es handle sich um einen heimlichen Pakt von türkischen Ultra-Rechten mit dem türkischen Geheimdienst. Damit lagen sie völlig daneben. Ließe man im letzten Satz jedoch das auf osmanische Kreise weisende Adjektiv weg, käme man im Land dieser mörderischen Angriffe den Hintergründen schon näher – nämlich einer rein teutonischen Verbindung.
Allerdings war und ist es kein Pakt, keine Liaison, denn jeder operierte für sich, und dennoch mit dem anderen. Und wieder einmal hätten frühzeitig mehrere Behörden des Inlandsgeheimdienstes erhellendes Wissen beisteuern können, taten es aber aus eigennützigen Interessen nicht. Zum Schutz ihrer selbst und zum individuellen Schutz der beteiligten Personen.
[… Seite 68]
„Tassilo“, so lautete der Deckname eines der auffälligsten Informanten aus den Kreisen der Neonazis. Der gebürtige West-Berliner ist Jahrgang 1964, heißt mit bürgerlichem Namen Kai Dalek und galt bereits seit den frühen 90er-Jahren als maßgebender Extremist der rechten Szene. Seit 1987 war er auch für den bayrischen Verfassungsschutz tätig. Im selben Jahr hatte Kai Dalek seinen Wohnsitz nach Marktrodach verlegt. Das liegt in Oberfranken unweit der Orte Coburg und Kulmbach. Wie praktisch, dass ab 1988 im nur sechzig Kilometer entfernten Wunsiedel alljährlich die Rudolf-Heß-Gedenkmärsche stattfinden sollten.
[…]
In den Folgejahren kam es bei den Aufmärschen durch behördliche Verhängung von Demonstrationsverboten und Blockaden der Antifa-Bewegung zu stark schwankenden Teilnehmerzahlen. 1996 waren die Rechten deshalb gezwungen, ins rheinland-pfälzische Worms auszuweichen. Hier fungierte Dalek erneut als wichtiger Planer und Arrangeur der Veranstaltung.
[Seite 69]
Zu den etwa 250 Teilnehmern an diesem 17. August in Worms zählten auch Tino Brandt, Beate Zschäpe, Uwe Mundlos, Ralf Wohlleben, Holger Gerlach, André Kapke, Andree Zimmermann und Holger Apfel. Zimmermann war führender Akteur einer militanten Gruppe mit dem Namen „Sauerländer Aktionsfront“, bis er Ende 1997 bei einem Autounfall ums Leben kam. Er und bekanntlich auch Brandt wurden später als V-Leute enttarnt. Holger Apfel erlangte einen gewissen Bekanntheitsgrad als Bundesvorsitzender der NPD von 2011 bis 2013.
[…]
Spätestens zu dieser Zeit dürfte Dalek die Bekanntschaft mit Tino Brandt gemacht haben.
[…]
Brandt weilte ab 1993 aus beruflichen Gründen ebenfalls in Bayern, zuerst in Landau an der Isar und in Regensburg, ab 1995 im oberfränkischen Coburg. Und hier sind die Wege wieder kurz, die geographischen ebenso wie die ideologischen. Coburg liegt circa achtzig Kilometer von Rudolstadt, Brandts Heimatstadt, und nur etwa vierzig Kilometer von Marktrodach, Daleks Wohnort, entfernt.
[…]
Sein 1995 gegründeter THS ging unmittelbar aus der „Anti-Antifa-Ostthüringen“ hervor, einem regionalen Ableger der Anti-Antifa-Bewegung. So hatte der bayrische Verfassungsschutz Tino Brandt frühzeitig im Visier, parallel dazu wurde er 1994 V-Mann „Otto“ der Kollegen vom Thüringer LfV. Brandt hat über diese Anwerbung nach eigenem Bekunden mit seinem „Kameradschaftsführer“ Dalek gesprochen, und der stimmte zu. Dass Dalek selbst Informant der benachbarten Behörde war, konnte Brandt nicht wissen.
[…]
Ein V-Mann will Dalek nach eigenem Bekunden nie gewesen sein. Spitzfindig ausgelegt könnte das sogar stimmen. Denn einige Anhaltspunkte untermauern das hartnäckige Gerücht, Dalek sei in Wahrheit ein verdeckter Ermittler gewesen. So ist immer wieder zu lesen, Dalek habe vor seinem Wechsel nach Bayern für das Berliner LfV die linke Szene beobachtet. War er folglich gar kein echter Gesinnungsrechter, oder vielleicht nur ein bisschen? Wurde er stattdessen gezielt ins rechtsextreme Milieu eingeschleust mit dem Auftrag, möglichst bis zum inneren Kern vorzudringen, um dort Informationen abzuschöpfen? Er selbst bezeichnete sich als Quelle. Ein weiteres Indiz dafür ist seine Sprache. Auffällig ist nicht die immer noch hörbare Berliner Mundart, nein, es ist Daleks Sprachverhalten. Aus seinen Schilderungen über rechte Strukturen ist eine deutliche Distanz zu dieser herauszuhören, so, als ob er sich nie mit der Neonazi-Ideologie identifiziert hat. Er spricht von der thüringischen rechten Szene in einer Form, als habe er damals nicht dazugehört. Kameradschaften und Gruppierungen bezeichnet er abstrakt „man“, den Kumpel Brandt nennt er mit vollem Namen, niemals kommt ein persönlicher Bezug zu den Akteuren des THS zum Ausdruck. Den Thüringer Verfassungsschutz nennt er nur „das Amt in Thüringen“. Was bei Dalek auffallend fehlt, ist diese bei enttarnten V-Leuten übliche und durchschaubare Rechtfertigung, ihr Spitzeldasein in Interviews zum notwendigen und großartigen Dienst an der eigenen Sache zu verklären, um die moralische Fragwürdigkeit und den damit einhergehenden Ruch des Verräters mit ihrem Restgewissen vereinbaren zu können.
[Seite 70]
Tino „Otto“ Brandt und Thomas „Küche“ Dienel verstiegen sich in ihrer kleingeistigen Arroganz tatsächlich zu der Behauptung, den Spieß umgedreht zu haben, um die Geheimdienste als Quellen abzuschöpfen. Sie glaubten, weil sie vom Verfassungsschutz neben viel Geld und Aufmerksamkeit noch nahezu Straffreiheit garantiert bekamen, dem Staat, also dem erklärten Feind, ein Schnippchen geschlagen zu haben. Derartiges Geschwätz kommt von Dalek nicht, er spricht abgeklärt und strukturiert. Dessen ostentative Selbstsicherheit scheint andere Ursachen zu haben. Die eines mächtigen Mentors im Rücken? Wem also gehört Daleks Loyalität?
[…]

Auszug Kapitel 6 – Fazit


[Seite 79]
Jedes der illustrierten Ereignisse ist für sich genommen eine politische Affäre – von einzelnen Fehlern kann kaum mehr die Rede sein. Jeder Akt ist ein Skandal, der ein weiträumig genutztes Repertoire schauerlicher Machenschaften offenbart, vom Schweigen und Verleugnen bis zur Lüge, Vertuschung, Desinformation und Manipulation. Er erschüttert das Vertrauen in den Rechtsstaat und jede Erschütterung hinterlässt Risse und nährt Zweifel.

Aber eine Frage ist bisher unbeantwortet geblieben. Warum verhält sich der Verfassungsschutz so, wie er es eben tut? Auf eine simple Formel gebracht, kann man sagen: Er ist ein geheimer Kontrollfreak. Er sammelt gern Informationen und teilt diese nur äußerst ungern.

Schlussfolgern kann man diese These anhand der Anmerkungen zweier Kommentatoren in einer 5-teiligen Fernsehreihe über „Die Geschichte der RAF“. Im zweiten Teil der TV-Dokumentation erklärt Gerhart Baum, Bundesinnenminister von 1978 bis 1982, dass der Verfassungsschutz ab einem bestimmten Kenntnisstand häufig abwägen muss, ob er polizeiliche Maßnahmen veranlasst oder ob man eine Sache weiterlaufen lässt, um noch mehr erfahren zu können. An anderer Stelle sagt Wolfgang Kraushaar, Politologe und Experte für Linksextremismus und -terrorismus: „Der Selbstschutz staatlicher Institutionen steht offenbar höher als das Aufklärungsinteresse der Justiz.“
Auf den ersten Blick beides einfache und wahre Gedanken, die es aber in sich haben. Weil die jeweiligen Grundgedanken dieser Zitate nicht nur für die Ära der RAF-Jahre gelten, umschreiben sie zusammengeführt und generalisiert das Verhalten des Verfassungsschutzes und bilden zugleich dessen einzige Antriebsmechanismen ab.

Erstes Ziel des Verfassungsschutzes ist der pure Erkenntnisgewinn, das hat oberste Priorität. Seine zweite Intention ist der Eigenschutz. Mehr nicht. Diese beiden Leitmotive ziehen sich wie ein roter Faden durch alle geschilderten Begebenheiten aus den vergangenen 50 Jahren. Derartige Verhaltensmuster treten beileibe nicht nur bei Quellen-Führern auf, sie sind gleichsam bei Referats-, Abteilungs- und Amtsleitern des BfV und der LfV zu finden (Temme, Lingen, Natusch, Irrgang). Und es ist nicht nur ein passives Verweigern gegen das Aufklärungsbestreben der Polizei, sondern sogar dessen aktive Behinderung. Das Misstrauen war und ist selbst innerhalb der eigenen Gilde so groß, dass, abgesehen vom Austausch einiger Informationsschnipsel, keine echte Zusammenarbeit der 17 Verfassungsschutzbehörden stattfindet.

Dass sich die Ämter in Bund und Ländern wiederholt gegen ein Einschreiten der Polizei entschieden, weil sie sich tiefergreifende Einblicke erhofften, ist hier hinreichend dargelegt worden. Und dass jener Selbstschutz, zu dem sich noch eine unerträgliche Arroganz gegenüber anderen Behörden gesellte, stets wichtiger war als andere Belange, sodass er zu einem buchstäblichen Reflex wurde, ist ebenso offensichtlich. Aus der amtlich gebotenen Diskretion wurde ein alles überlagernder Verschwiegenheits­wahn, basierend auf einem überkompensierten Gefühl der Unterlegenheit. Deshalb sitzt der Verfassungsschutz auf seinem Wissen wie die sprichwörtliche Glucke auf den Eiern.

Man könnte entschuldigend dagegenhalten, dass der Verfassungsschutz als Präventiv-Organ mit dem Sammeln von Informationen und dem Verstehen von Strukturen und Zusammenhängen einerseits ganz im Sinne seines dienstlichen Auftrages handelt – und der zweite Aspekt, die Geheimhaltung, sich wie von selbst aus der Rolle des Nachrichtendienstes ergibt. Wenn er dabei jedoch jedes Augenmaß für alle demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien verliert, weil sein Bestreben nach Kontrolle so ausgeprägt ist, dass diese Hürden wenn nötig übersprungen werden – und moralische Bedenken ohnehin keine Rolle spielen –, ist das nicht mehr zu akzeptieren.
[…]

Weiterführende Links und Hinweise


Beachten Sie auch die weiterführenden Links zu Ereignissen, die sich nach der Veröffentlichung des Buches ergeben haben.

Das vollständige Dokument umfasst rund 100 DIN-A4-Seiten. Das Personenregister enthält 250 Namen, das Quellenverzeichnis etwa 280 Verweise. Aus nachvollziehbaren Gründen wird hier lediglich eine Auswahl veröffentlicht. Das lektorierte Manuskript ist inzwischen als Buch über Amazon KDP (Kindle Direct Publishing) erschienen.