Recht und Gerechtigkeit

Essay · in Arbeit

Kartoffelsalat ist rechtswidrig

Kartoffelsalat als Beweismittel

Warum, erfahren Sie später.

Teil 1

Man kennt sie ja, die selbsternannten Fußballtrainer, die nicht nur wissen, wie man den FC Bayern München besiegt, die Champions League gewinnt und Weltmeister wird, sie wissen als Hobby-Politiker und -Virologe auch, wie man die Staatsverschuldung senkt und wie man ein pandemiebefallenes Land zu lenken hat.

Und ebenso gibt es seit jeher die vermeintlich Kundigen der Rechtsprechung. Sie haben zwar zu jeder Schlagzeile zu juristischen Ereignissen immer auch eine Wortmeldung, nur leider ohne entsprechende Expertise.

Da fragt man sich, ob diese Leute ihrem Steuerberater, dem Heizungsbauer oder einem befreundeten Astrophysiker auch derartige Ratschläge von der Couch aus erteilen würden.

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über Gerichtsprozesse und gefällte Urteile kann man drei wiederkehrende Situationen in der Öffentlichkeit beobachten:

• Zum einen sind es die Interviews mit Opfern von Gewaltverbrechen oder mit den Angehörigen von Todesopfern, die am Ende einer Gerichtsverhandlung regelmäßig von Reportern gefragt werden, ob sie das Urteil gerecht finden oder zufrieden damit sind.

Es ist nicht schwer zu erraten, dass das in den seltensten Fällen so ist. Wiederkehrende Antworten: „Ein ungerechtes Urteil; viel zu milde; ein Skandal; das ist doch keine… oder …wir wollten nur Gerechtigkeit, aber… diese Strafe ist ein Schlag ins Gesicht; ein Justizirrtum“ etc.

Das ist absolut nachvollziehbar. Die Opfer oder Hinterbliebenen sind hoch emotionalisiert, nicht selten in einem Ausnahmezustand, traumatisiert aufgrund des Verbrechens und des erneuten Durchlebens vor Gericht. Schlimmstenfalls eben durch den Verlust eines geliebten Menschen. Deshalb können ihre Worte nicht objektiv sein. Sie erhoffen sich von einem harten Urteil in gewissem Maße Genugtuung und eine Linderung ihres Leids. Zuweilen auch Rache.

• Die zweite Gruppe, der schlimme Teil, sind die Leserkommentare zu Presseberichten über Gerichtsurteile. Was da in Foren und sozialen Medien abgelassen wird, egal ob zu Steuervergehen bekannter Größen aus Sport, Politik und Fernsehen, ob zu Verkehrsrowdys, zu Intensivtätern, zur Clan-Kriminalität, ob zu Straftaten von Menschen mit Migrationshintergrund, zu Tötungsdelikten mit ideologischem, religiösem oder rassistischem Hintergrund oder einfach aus Hass, ist haarsträubend.

Auch hier herrscht fast einhellige Meinung, die Strafen seien viel zu harmlos, nicht abschreckend und sie werden als falsches Signal gewertet. Vernünftige oder gar sachkundige Standpunkte sind eher die Ausnahme. Häufigster Tenor daher: Die Justiz ist zwar streng beim kleinen Mann, gegen die großen Verbrechen und schweren Jungs ist sie zu nachsichtig oder gleich völlig machtlos. Von Kuscheljustiz ist dann die Rede, vom Erholungsurlaub im Knast. Und meist wird von den Schein-Experten auch gleich etwas angeraten, obwohl vieles nur geraten ist.

Selbst im Bekannten- und Kollegenkreis hört man bei Fällen mit hoher Medienpräsenz nicht selten die Forderung nach drastischen und härteren Strafen. Bis hin zu Vorschlägen, die einer Lynch-Justiz gleichkommen und deshalb selbst im tiefsten Mittelalter nicht erlaubt gewesen wären.

Der Stammtisch hat keine Hemmungen, so etwas zu fordern, während er die angebliche Einführung der Scharia durch islamische Hardliner in Europa fürchtet.1

Um die eigene Ansicht zu untermauern, wird dann gern stellvertretend die eingangs genannte Gruppe der Opfer und Angehörigen zitiert, deren Rechtsbedürfnis man ja schließlich befriedigen müsse, denn die wüssten es doch wohl am besten. Dieses verlogene Mitgefühl wird als emotionale Verstärkung der persönlichen Meinung genutzt, um sie rational erscheinen zu lassen. Es ist nur ein Scheinargument.

Nur wehe, es trifft einen selbst. Dann begegnet man der dritten Gruppe.

• Die selbsterklärten Justizopfer.2 Jene, ihre Nächsten oder jemand aus dem unmittelbaren Dunstkreis wurden verurteilt und sie fühlen sich massiv ungerecht behandelt.

Dann gilt das alles nicht mehr, besonders die Forderung nach härteren Strafen. Plötzlich ist die Justiz viel zu hart, weil das eigene Vergehen ganz anders wahrgenommen wird und demzufolge auch justiziell so geahndet werden soll. Es beginnt beim Falschparken, beim Pöbeln im Internet und endet bei der Ohrfeige gegen die Lebensabschnittsgefährtin. War doch harmlos, was da passierte. Es fallen mitunter Begriffe wie Stasi-Methoden, Gesinnungsjustiz und korrupte Richter.

Es wird zu eigenen Gunsten relativiert, dass sich das Parkett im Gerichtssaal biegt. Soviel zum Begriff „angemessen“. Es gibt eben nur Strafrahmen, keine Tabellen: zehn Peitschenhiebe einen Diebstahl, zwanzig für den nächsten.

Wie kommt also eine so große Diskrepanz zustande, wenn es doch heißt „im Namen des Volkes“, sich aber ein nicht unerheblicher Teil dieses Volkes offenbar andere Urteile wünscht? Und wie soll man sich dieser Thematik annähern, wenn man kein Jurist ist? Man holt sich qualifizierte Hilfe und liest sich mittels verständlicher Schriften in den Sachverhalt ein. Schon deswegen, weil den meisten Laien juristische Begriffe wie Strafmaß und Strafrahmen, Tatbestand, Vergehen, Verbrechen oder der Unterschied zwischen Beschuldigtem, Angeschuldigtem und Angeklagtem, zwischen Berufung und Revision, zwischen Diebstahl und Raub, Mord oder Totschlag nicht geläufig sind.

1 Konkret wurde die Bestrafung von „Kinderschändern“ durch eine Gruppe von Hundebesitzern in Erwägung gezogen.
2 Ausgenommen sind selbstverständlich echte Justizopfer.

Teil 2

Als sehr hilfreiche Quellen für dieses Essay haben sich dabei mehrere thematisch relevante Kolumnen von Prof. Dr. Thomas Fischer erwiesen. Herr Fischer ist Rechtswissenschaftler, Fachbuchautor und war bis 2017 Vorsitzender des 2. Strafsenats am Bundesgerichtshof. Nun ist es hier nicht das Ziel, die klugen Worte dieses juristischen Großkalibers nachzuplappern und sich mit fremden Federn zu schmücken. Es geht darum, eine Position zu überprüfen, einen Wertekanon und ein Rechtsempfinden abzuklopfen.

In fast jeder Debatte über Gerechtigkeit wird früher oder später auf das Prinzip Auge um Auge, Zahn um Zahn verwiesen – als müsse genau danach verfahren werden. Dieser angebliche Rechtsgrundsatz scheint seit jeher etwas suspekt, klingt er doch sehr nach Rache.

Eine kurze Recherche bringt schnell Klarheit. Der Leitsatz Auge um Auge, ursprünglich in der Bibel und der Thora zu finden, ist in seiner heutigen Verwendung eine Fehlinterpretation. Gemeint ist mit der korrekten Übersetzung Auge für Auge lediglich, dass eine Strafe angemessen sein soll. Keineswegs ist damit gemeint, Gleiches mit Gleichem in Form von Vergeltung zu sühnen. Angestrebt wird vielmehr eine Verhältnismäßigkeit.

Bemerkenswert ist also, dass schon dieser uralte Grundsatz weniger nach Rache abzielt, als ihm heute häufig unterstellt wird. Und außerdem darf man wohl annehmen, dass wir in einigen Tausend Jahren zivilisatorischer Entwicklung doch etwas weiter gekommen sind.

Als Aufwärmübung für das eigene Rechtsempfinden sollen ein paar Fälle aus der Vergangenheit hier aufgeführt werden:

Vergleichsweise harmlose Fälle, wie beispielsweise die Steuerhinterziehung einiger Ballsportkünstler (Boris Becker und Uli Hoeneß), erlangten eine hohe Medienpräsenz und wurden ebenso hitzig diskutiert wie die illegitimen Aktionen von Klimaaktivisten, sich in Wäldern festzukleben und auf öffentlichen Hauptstraßenkreuzungen Baumhäuser zu errichten.

Zum Schmunzeln war eher die Sache mit dem kaum bekannten Youtube-„Star“, der es tatsächlich bis auf die dritte Seite einer überregionalen Zeitung schaffte, inklusive der anschließenden künstlichen Aufregung über ihn. Er ging ohne erforderliche Corona-Schutzmaske in einen Supermarkt, anderntags in ein Kino und wurde vom jeweiligen Personal auf die Tragepflicht hingewiesen. Beide Male filmte er, natürlich rein dokumentarisch, die Angestellten ungefragt mit seinem Handy und wurde dabei verbal ausfällig. Man verweigerte ihm und seiner schwangeren Freundin schließlich den Verkauf von Popcorn und Cola und verwies ihn des Hauses.

Dann musste der junge Mann vor Gericht erscheinen. Und es war nicht der europäische Gerichtshof für Menschenrechte auf koffeinhaltige Kaltgetränke und Knabbereien, nein, es war das Amtsgericht Hamburg und der Vorwurf lautete Hausfriedensbruch und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten.

Da war der einstmals pöbelnde Selbstdarsteller hinter seiner Maskerade als Maskenverweigerer recht still. Umso lauter war das anschließende Gejaule verschiedener Online-Communitys über die Höhe der Strafe von 3200 €. Einigen war sie zu lasch und damit wirkungslos, anderen galt sie als Zeichen einer Meinungsunterdrückung und Gesinnungsjustiz. Als Wiederholungstäter wurde der junge Mann später zu einer Strafe in doppelter Höhe der ersten verurteilt und darüber belehrt, dass er sehr wohl kritisch berichten und seine Ansicht kundtun dürfe. Seine Meinungsfreiheit ende aber dort, wo er Leute bloßstellt und beleidigt, denn das sei strafbar. Das Traurige daran ist, dass man so etwas erwachsenen Menschen noch erklären muss.

Eine andere, deutlich diffizilere Begebenheit, die seinerzeit aufsehenerregend war, ist der Fall Bachmeier aus dem März 1981: Die 30-jährige Marianne Bachmeier erschießt im Lübecker Landgericht den Mörder ihrer 7-jährigen Tochter Anna. Am dritten Tag des Prozesses gegen den Angeklagten Klaus Grabowski schmuggelt Marianne Bachmeier eine Pistole in den Gerichtssaal und feuert mehrmals auf den Mann. Grabowski ist sofort tot.

Die Anklage gegen ihn lautete auf sexuellen Missbrauch und Ermordung (erdrosseln) des Mädchens. Rechtskräftig verurteilt war er noch nicht, hatte jedoch gegenüber der Polizei die Tötung zugegeben, den sexuellen Missbrauch aber bestritten. Für die Mutter muss es schier unerträglich gewesen sein, dass der Angeklagte ihre Tochter mit offensichtlichen und widerlichen Lügen auch noch diskreditierte.

Man kann für ihre Tat angesichts dieser emotionalen Belastung durchaus Verständnis aufbringen. Wer könnte diesen entsetzlichen Verlust und Schmerz ertragen? Unrecht ist es trotzdem, ein klarer Fall von Selbstjustiz.

In welchem Zwiespalt man ist, veranschaulicht folgender Kommentar sehr treffend:3

„Das Herz und der Bauch möchten sagen: Well done, Frau Bachmeier. Man hat nichts mehr zu verlieren und nimmt dann mit solchen Taten die eigene Selbstzerstörung gleichgültig in Kauf. Der Kopf sagt allerdings, dass uns Selbstjustiz auf direktem Wege zurück ins Mittelalter befördern wird und [wir] für über eine unabhängige Justiz dankbar sein müssen. Dazu gehört aber auch, dass unsere Justiz sich ihrer immensen gesellschaftlichen Verantwortung bewusst ist und diese auch wahrnimmt.“

Für große Resonanz in der Presse und lebhafte Diskussionen in der Bevölkerung sorgten in den letzten Jahren Fälle wie die heimtückische Ermordung Walter Lübckes durch einen Rechtsextremisten. Dazu gehören auch der Fall des Mannes, der zur Vertuschung seiner ausgiebigen Jagdwilderei zwei junge Polizisten erschoss, sowie der rassistisch motivierte Anschlag von Hanau, bei dem elf Menschen (zehn Opfer und der Täter) starben.

Besonders im Gedächtnis haften geblieben sind, nicht zuletzt dank fernsehfilmischer Aufbereitungen4, die Ereignisse um Magnus Gäfgen, der im Jahr 2002 den elfjährigen Jacob von Metzler entführte und zeitnah tötete. Er forderte von den Eltern eine Million Euro Lösegeld und ließ sie im Glauben, ihr Sohn lebe noch. Die Eltern schalteten umgehend die Polizei ein, diese konnte den Abholer des Lösegeldes als Gäfgen identifizieren und nahm ihn drei Tage später fest.

Da auch die Polizei davon ausging, der Junge sei noch am Leben, und Gäfgen sie über die Wahrheit im Unklaren ließ, wurde ihm auf Geheiß des Polizeivizepräsidenten von einem Kollegen körperliche Gewalt angedroht, sollte er nicht das Versteck seines Opfers nennen. Die Drohung allein, also ohne physische Folter, bewegte ihn schließlich zur Nennung von Einzelheiten, die zum Auffinden des toten Jungen führten.

Exakt hier begann die große Kontroverse. Die Befürworter von Daschners Methode führten zunächst zwei starke Argumente ins Feld: Hatte der Beamte in einer absoluten Ausnahme- und Notsituation nicht einfach nur den Jungen retten wollen und verstieß deshalb bewusst gegen Gesetze und Dienstvorschriften? Zumal gar nicht gefoltert wurde, sondern es bei der Drohung blieb. Daschners moralischer Kompass sei intakt, wie die „Selbstanzeige“ bei der Staatsanwaltschaft belege, so das dritte Argument.

Unsere innere Stimme – und damit gewissermaßen Volkes Stimme – folgt hier einem spontanen Reflex: Gäfgen habe durch seine Tat jedes Recht auf Rücksicht verwirkt.

Etwas sachlicher argumentiert man vielleicht in dem Glauben, die Front verlaufe einerseits zwischen dem schutzbedürftigen Kind und der Polizei, die versucht, den entführten Jungen zu retten, und andererseits Gäfgen, dem Mann, der ihn entführt, tatsächlich aber bereits getötet hat. Noch abstrakter formuliert also zwischen dem Rechtsstaat und einem zu diesem Zeitpunkt mutmaßlichen Straftäter.

Geht es hier letztlich um nicht weniger als die Frage, ob ein Kindesleben mehr zählt als das Wohl des Entführers? Die Unversehrtheit eines Schuldlosen gegen die Unversehrtheit eines Erpressers und Mörders, ein Wehrloser gegen seinen Peiniger, Moral versus Gesetz, Gut gegen Böse. Oder etwa nicht?

Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass Vizepräsident Wolfgang Daschner seine Anordnung selbst dokumentierte und die Staatsanwaltschaft über den Vorgang informierte, weswegen er sich im Jahr 2004 für diese „Verleitung eines Untergebenen zur Nötigung“ vor dem Frankfurter Landgericht verantworten musste und zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.

Seine Verteidiger im Prozess erklärten, Daschners Konflikt habe darin bestanden, zwischen der Würde des entführten Jungen und der des Kidnappers abwägen zu müssen. Er habe in dieser vertrackten Lage nicht mehr angemessen oder gerecht handeln können und musste folglich das sich immer klarer manifestierende Fiasko eben auf die gewählte Weise abwenden – in einer Art Nothilfe.

Über das Urteil gegen Gäfgen herrschte weitgehend Einigkeit. Seine Versuche, das Urteil anzufechten, blieben weitgehend erfolglos, zugesprochen wurde ihm lediglich eine Entschädigungszahlung.

In diesen Kategorien – Moral versus Gesetz, Gut gegen Böse – begegnet uns ein ähnliches Dilemma wie bei Bachmeier, jedoch in anderer Konstellation. Marianne Bachmeier handelte als verzweifelte Privatperson und übte Selbstjustiz aus. In der Causa Gäfgen/Daschner ist es der Staat selbst, die Polizei als Teil der Exekutive, der geltendes Recht bricht, um einen Menschen zu schützen oder zu retten.

In beiden Beispielen kollidieren also Rechtsempfinden und Rechtsstaatlichkeit. Im zweiten Fall bekommt dieser Konflikt jedoch eine andere Qualität: Hier ist es ein Repräsentant des Rechtsstaats selbst, der dessen Grenzen überschreitet. Doch woran soll sich ein Rechtsstaat orientieren, wenn unser intuitives Gerechtigkeitsempfinden mit seinen eigenen Prinzipien kollidiert? Und weshalb erscheinen uns manche rechtmäßigen Entscheidungen ungerecht – während wir umgekehrt bereit sind, offenkundiges Unrecht zu billigen?

3 Link/Quelle zum Bachmeier-Kommentar wird nach Fertigstellung des Essays ergänzt.
4 „Eine Frage des Gewissens“ (2006), „Der Fall Jakob von Metzler“ (2012), „Ferdinand von Schirach: Feinde“ (2021).

Teil 3

Kommt bald.

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